Die Apothekerversorgung Berlin hat die Aufgabe, für die Mitglieder der Versorgungseinrichtung sowie deren Hinterbliebene gemäß den Bestimmungen des § 4b Abs. 2 bis 17 des Berliner Kammergesetzes Versorgung nach Maßgabe der Satzung der Apothekerversorgung Berlin zu gewähren. Sie hat ihre Mitglieder und Rentner über deren Rechte und Pflichten aufzuklären sowie Auskunft über die Angelegenheiten des Mitgliedschaftsverhältnisses zu geben.
Seit 1992 nehmen auch die Mitglieder der Landesapothekerkammer Brandenburg an der Alters- Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung der Apothekerversorgung Berlin teil. Sie stellen derzeit rund 15% der Mitglieder. Die Landesapothekerkammer Brandenburg ist entsprechend dem Verhältnis der Anzahl ihrer Mitglieder zur Gesamtmitgliederzahl des Versorgungswerkes stimmberechtigt in den Gremien der Apothekerversorgung Berlin vertreten (im Verwaltungs- und im Aufsichtsausschuss je ein Vertreter, in der Vertreterversammlung zwei Mitglieder).
Seit 1992 nehmen auch die Mitglieder der Landesapothekerkammer Brandenburg an der Alters- Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung der Apothekerversorgung Berlin teil. Sie stellen derzeit rund 15% der Mitglieder. Die Landesapothekerkammer Brandenburg ist entsprechend dem Verhältnis der Anzahl ihrer Mitglieder zur Gesamtmitgliederzahl des Versorgungswerkes stimmberechtigt in den Gremien der Apothekerversorgung Berlin vertreten (im Verwaltungs- und im Aufsichtsausschuss je ein Vertreter, in der Vertreterversammlung zwei Mitglieder).