Gestapelte Euro-Münzen mit Euro-Scheinen im HintergrundGestapelte Euro-Münzen mit Euro-Scheinen im HintergrundGestapelte Euro-Münzen mit Euro-Scheinen im Hintergrund

Unsere Beiträge berücksichtigen Ihre berufliche Situation

Welche Versorgungsabgaben bezahle ich als Mitglied der Apothekerversorgung Berlin?

Unsere Mitglieder gehen ihrer Tätigkeit unter den unterschiedlichsten Bedingungen nach. Manche sind abhängig beschäftigt, andere selbstständig. Wieder andere beziehen zeitweise Arbeitslosen- oder Krankengeld. Das berücksichtigen wir bei den Beiträgen. Deshalb variieren die Versorgungsabgaben, die unsere Mitglieder entrichten.

Beispiel für abhängig Beschäftigte, also angestellte Apothekerinnen und Apotheker

Angestellte Apothekerinnen und Apotheker, die sich zu Gunsten der Apothekerversorgung Berlin von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, entrichten 

  • Versorgungsabgaben in der Höhe der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge

    Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, sich mit der Hälfte des Beitrags an der Versorgungsabgabe zu beteiligen.

Angestellte Apothekerinnen und Apotheker, die sich während der Ausübung einer pharmazeutischen Tätigkeit nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, haben zusätzlich zu den gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen Versorgungsabgaben zur Apothekerversorgung Berlin in Höhe von 2/10 des höchsten Pflichtbeitrags der gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten. Um diese doppelte Beitragsbelastung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, möglichst unverzüglich den Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung zu stellen.

Dies ist ausschließlich über die elektronische Antragsstellung möglich. Sie verlassen hierbei unsere Webseite und wechseln zur Seite der DASBV.  

Das Versorgungswerk ist dabei verpflichtet, jeden gestellten Antrag an die gesetzliche Rentenversicherung weiterzuleiten, auch wenn dieser fehlerhaft oder unvollständig ist, beachten Sie daher bitte die folgenden Hinweise zum Ausfüllen des Antrags:

  • Information zum Arbeitgeber

    Geben Sie im Antragsformular unbedingt den Namen und die Adresse Ihres Arbeitgebers an, um die Ablehnung Ihres Antrags zu vermeiden.

  • Mitgliedsnummer & Rentenversicherungsnummer

    Falls Sie Ihre erweiterte Mitgliedsnummer oder die Rentenversicherungsnummer nicht sicher wissen, lassen Sie diese Felder gerne frei und senden den Antrag dennoch ab. Wir tragen diese Informationen gerne für Sie nach. Oder Sie schauen in "Mein Portal", auch hier finden Sie Ihre erweiterte Mitgliedsnummer. 

Übrigens:

Wird von Apothekerinnen und Apotheker eine nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit ausgeübt, kann von der Pflegeperson bei der zuständigen Pflegekasse die Beitragsentrichtung der Versorgungsabgaben an die Apothekerversorgung Berlin beantragt werden.