Unsere Mitglieder gehen ihrer Tätigkeit unter den unterschiedlichsten Bedingungen nach. Manche sind abhängig beschäftigt, andere selbstständig. Wieder andere beziehen zeitweise Arbeitslosen- oder Krankengeld. Das berücksichtigen wir bei den Beiträgen. Deshalb variieren die Versorgungsabgaben, die unsere Mitglieder entrichten.
Angestellte Apothekerinnen und Apotheker, die sich zu Gunsten der Apothekerversorgung Berlin von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, entrichten
Angestellte Apothekerinnen und Apotheker, die sich während der Ausübung einer pharmazeutischen Tätigkeit nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, haben zusätzlich zu den gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen Versorgungsabgaben zur Apothekerversorgung Berlin in Höhe von 2/10 des höchsten Pflichtbeitrags der gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten. Um diese doppelte Beitragsbelastung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, möglichst unverzüglich den Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung zu stellen.
Wird von Apothekerinnen und Apotheker eine nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit ausgeübt, kann von der Pflegeperson bei der zuständigen Pflegekasse die Beitragsentrichtung der Versorgungsabgaben an die Apothekerversorgung Berlin beantragt werden.