Klemmbrett mit Dokument auf dem Berufsunfähigkeit steht, im Hintergrund Spritze und TablettenKlemmbrett mit Dokument auf dem Berufsunfähigkeit steht, im Hintergrund Spritze und TablettenKlemmbrett mit Dokument auf dem Berufsunfähigkeit steht, im Hintergrund Spritze und Tabletten

Für den Fall der Fälle - bei Berufsunfähigkeit sichern wir Sie finanziell ab

Ich kann meinen Beruf nicht mehr ausüben. Wie unterstützt mich die Apothekerversorgung Berlin?

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihrer pharmazeutischen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können, trägt die Apothekerversorgung Berlin mit einer Berufsunfähigkeitsrente zu Ihrer finanziellen Absicherung bei. Diese

  • wird als Vollrente gezahlt

Sie erhalten eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 70% der monatlichen Anwartschaft auf Altersrente, die Sie zum Zeitpunkt des Leistungsfalls erreicht haben.

  • gibt es als Zeit- oder Dauerrente

Eine Berufsunfähigkeitsrente auf Zeit wird für längstens drei Jahre gezahlt. Ein Weiterzahlungsantrag kann nach Ablauf der Zeitrente gestellt werden. Um in diesem Fall eine nahtlose Fortzahlung der Berufsunfähigkeitsrente zu ermöglichen, sollte dies mindestens drei Monate vor dem Ablauf der Zeitrente erfolgen.


Eine unbefristete Rente wird gewährt, sofern nach der Prognose nicht davon auszugehen ist, dass die Berufsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Eine Dauerrente wird auch gewährt, wenn Sie zuvor bereits befristete Zeitrenten über einen Zeitraum von insgesamt 6 Jahren bezogen haben.

Um eine Berufsunfähigkeitsrente beziehen zu können, müssen folgende Bedingungen vorliegen:

  • Sie sind medizinisch berufsunfähig

  • Ihre gesamte pharmazeutische Tätigkeit ist eingestellt

  • die Gehaltsfortzahlung ist eingestellt

    gilt nur für Angestellte

  • die Zahlung von Kranken- oder Verletztengeld ist beendet

Bitte beachten Sie:

Sie haben keinen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente, wenn Sie bereits den Zeitpunkt für die Inanspruchnahme der frühestmöglichen vorgezogenen Altersrente erreicht haben.

Als medizinisch berufsunfähig werden Sie anerkannt, wenn Sie jedwede pharmazeutische Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Das heißt:

  • Sie können keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben, bei der das Fachwissen des Heilberufes angewendet oder mitverwendet wird oder werden kann.

  • Diese Fähigkeit ist dauerhaft und umfassend entfallen.

Bitte beachten Sie:

Sie müssen die medizinische Berufsunfähigkeit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen. Das entsprechende Formular finden Sie unten auf dieser Seite.

Der Verwaltungsausschuss kann verfügen, dass zusätzlich eine Begutachtung durch einen unabhängigen Gutachter erfolgen muss.

Ich möchte meine Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Welche Unterlagen sind nötig?

Bitte lesen Sie, bevor Sie einen Rentenantrag stellen, unser "Merkblatt zur Berufsunfähigkeitsrente" sowie unser "Merkblatt für Rentenantragsteller". Wir haben hierin weitere wichtige Informationen zu Ihrem bevorstehenden Rentenbezug zusammengestellt. Danach senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu:

  • den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente

    Sie können den Antrag entweder digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ergänzen. Bitte die Unterschrift nicht vergessen.

  • das ärztliche Zeugnis zur Feststellung der Berufsunfähigkeit

    Bitte lassen Sie dieses Formular von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausfüllen und unterschreiben.

  • weitere aktuelle medizinische Unterlagen

    sofern vorhanden

  • eine einfache Kopie Ihrer Geburtsurkunde

Wenn Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsrente beziehen, benötigen wir für die Prüfung der Weitergewährung von Ihnen nur noch 

  • den verkürzten Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente

    Sie können den Antrag entweder digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ergänzen. Bitte die Unterschrift nicht vergessen.