Eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn Ihr Arbeitsentgelt regelmäßig 520 Euro monatlich nicht übersteigt. Nehmen Sie eine geringfügige Beschäftigung auf, unterliegen Sie - wie bei einer normalen Beschäftigung auch - grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und sind gleichzeitig beitragspflichtig im Versorgungswerk. Wenn Sie also nichts unternehmen, zahlen Sie zwei Rentenversicherungsbeiträge – an die gesetzliche Rentenversicherung und an die Apothekerversorgung Berlin. Um dies zu vermeiden, haben Sie zwei Optionen: