Ausschnitt: Zwei Hände halten sich über einer SchulterAusschnitt: Zwei Hände halten sich über einer SchulterAusschnitt: Zwei Hände halten sich über einer Schulter

Im Todesfall sind wir für die Familien unserer Mitglieder da

Wie unterstützt die Apothekerversorgung Berlin die Angehörigen, wenn ein Mitglied stirbt?

Wenn ein Mitglied unseres Versorgungswerks stirbt, erhalten folgende Familienangehörige im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung Rentenzahlungen von der Apothekerversorgung Berlin:

  • Ehegatten oder eingetragene, gleichgeschlechtliche Lebenspartner

  • anspruchsberechtigte Kinder

Bitte beachten Sie:

  • Eine Hinterbliebenenrente wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt

    Dieser muss innerhalb von sechs Monaten ab Vorliegen der Voraussetzungen gestellt werden, damit er rückwirkend gilt. Anderenfalls beginnt die Rentenzahlung erst ab dem Folgemonat des Antragseingangs.

  • Die Hinterbliebenenrenten werden ab Beginn des Monats bezahlt, der auf den Sterbemonat des Mitglieds folgt

  • Eine Einkommensanrechnung findet nicht statt

    Zur Hinterbliebenenrente ist ein unbegrenzter Hinzuverdienst möglich.

Als Witwe beziehungsweise Witwer erhalten Sie eine Rente in Höhe von 51% der zum Zeitpunkt des Todes bestehenden fiktiven Anwartschaft auf Altersrente beziehungsweise 60% der vom verstorbenen Mitglied bezogenen Rente.

Wenn Sie eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente beantragen möchten, benötigen wir von Ihnen 

  • eine einfache Kopie der Sterbeurkunde unseres Mitglieds

  •  den Antrag auf Hinterbliebenenrente 

    Sie können den Antrag entweder digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ergänzen. Bitte die Unterschrift nicht vergessen.

  • eine einfache Kopie Ihrer Heiratsurkunde

  • gegebenenfalls einfache Kopien der Geburtsurkunden Ihrer Kinder

Die Höhe der Halbwaisenrente beträgt 12,75% der zum Zeitpunkt des Todes bestehenden fiktiven Anwartschaft auf Altersrente. Hat der Verstorbene zum Todeszeitpunkt bereits eine Rente erhalten, beträgt die Halbwaisenrente 15% dieser Rente.

Die Höhe der Vollwaisenrente beträgt 25,5% der zum Zeitpunkt des Todes bestehenden fiktiven Anwartschaft auf Altersrente. Hat der Verstorbene zum Todeszeitpunkt bereits eine Rente erhalten, beträgt die Vollwaisenrente 30% dieser Rente.

Wenn Sie eine Halb- beziehungsweise Vollwaisenrente beantragen möchten, benötigen wir von Ihnen 

  • eine einfache Kopie der Sterbeurkunde unseres Mitglieds

    beziehungsweise beider Elternteile, wenn Sie Vollwaise sind 

  • den Antrag auf Hinterbliebenenrente 

    Sie können den Antrag entweder digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ergänzen. Bitte die Unterschrift nicht vergessen.

  • eine einfache Kopie Ihrer Geburtsurkunde

  • einen aktuellen Ausbildungsnachweis

    sofern Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben

  • eine amtliche Meldebescheinigung oder Schulbescheinigung

    sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Übrigens:

Wer die Bestattungskosten ganz oder überwiegend getragen hat, bekommt einen Teil der Kosten erstattet.