Lachender Apotheker zeigt "Daumen hoch"-GesteLachender Apotheker zeigt "Daumen hoch"-GesteLachender Apotheker zeigt "Daumen hoch"-Geste

Selbstständigkeit hat viele Gesichter - unsere Beiträge passen sich an

Wie hoch sind meine Beiträge bei der Apothekerversorgung Berlin, wenn ich selbstständig pharmazeutisch tätig bin?

Grundsätzlich hat jede selbstständige Apothekerin und jeder selbstständige Apotheker monatlich die allgemeine Versorgungsabgabe zu entrichten. Diese entspricht immer dem höchsten Pflichtbeitrag wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. 

Wenn Sie einen höheren Betrag wünschen, sind beispielsweise Einzahlungen des 1,1-fachen, 1,3-fachen, 1,5-fachen oder sogar 1,8-fachen der allgemeinen Versorgungsabgabe möglich.

Den aktuellen Euro-Betrag finden Sie in unserer Beitragsstaffel.

Unter welchen Bedingungen kann ich als Selbstständiger einen teilweisen Beitragserlass beantragen?

Als Apothekerversorgung Berlin wissen wir, dass es Anfangsschwierigkeiten geben kann, wenn man eine Apotheke übernimmt oder neu gründet. Deshalb bieten wir Ihnen bei einem Neustart die Möglichkeit, einen teilweisen Beitragserlass zu beantragen.

Und auch wenn eine Apotheke schon länger besteht, kann es vorkommen, dass es nicht mehr möglich ist, die allgemeine Versorgungsabgabe monatlich zu entrichten. Bitte stellen Sie dann ebenfalls für das laufende Geschäftsjahr einen Antrag auf teilweisen Beitragserlass.

Bei einem teilweisen Beitragserlass beträgt Ihre Versorgungsabgabe 18,6% aller Einnahmen des jeweiligen Jahres aus pharmazeutischer Tätigkeit (im Sinne des Einkommenssteuerrechts). 

Ein Beispiel

Ein angenommener Jahresgewinn 2023 aus pharmazeutischer Tätigkeit in Höhe von 43.800 Euro geteilt durch zwölf Monate ergibt 3.650 Euro pro Monat, multipliziert mit 18,6% ergibt 678,90 Euro monatliche Versorgungsabgabe (0,5-fache Versorgungsabgabe).

Liegt Ihr zu erwartendes Jahreseinkommen über 43.800 Euro, haben sie einen höheren Beitrag einzuzahlen. Diesen können Sie innerhalb eines Rahmens vom 0,5-fachen bis zum 1,0-fachen der allgemeinen Versorgungsabgabe festlegen. Den aktuellen Euro-Betrag finden Sie in unserer Beitragsstaffel oben auf dieser Seite. 

Ich möchte einen vorläufigen teilweisen Beitragserlass beantragen. Was muss ich tun?

Alles, was wir hierzu von Ihnen benötigen ist

  • den ausgefüllten Antrag auf teilweisen Beitragserlass

    Sie können den Antrag digital ausfüllen oder einfach ausdrucken und handschriftlich ergänzen. Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht.

  • sowie gegebenenfalls eine Bescheinigung Ihres Steuerberaters über Ihr voraussichtliches Einkommen

    Bei vorläufigen Beiträgen von mindestens 50% des Höchstbeitrags verzichten wir auf diesen Nachweis. Nur wenn ihr vorläufiger Beitrag weniger als 50% des Höchstbeitrags betragen soll, bitten wir Sie diese Bescheinigung beizulegen.

Bitte beachten Sie:

Wenn Sie vorläufig geminderte Beiträge entrichten, kann es unter Umständen zu einer Nachzahlungspflicht kommen. Die endgültige einkommensgerechte Beitragsberechnung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt nach Vorlage des endgültigen Einkommensnachweises.

Wie kann ich die Beiträge bezahlen?

Die Versorgungsabgaben sind monatlich zu entrichten und können gern im SEPA Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht werden. Senden Sie uns einfach das digital oder handschriftlich ausgefüllte Formular für das SEPA-Mandat zu. Bitte vergessen Sie die Unterschrift nicht.

Die wichtigsten Informationen für selbstständige Apothekerinnen und Apotheker haben wir in unserem Merkblatt für Selbstständige noch einmal für Sie zusammengestellt.