Als Apothekerversorgung Berlin betreuen wir sowohl die Mitglieder der Apothekerkammer Berlin als auch die Mitglieder der Landesapothekerkammer Brandenburg. Sollten Sie in einen anderen Kammerbereich wechseln, beantworten wir gerne Ihre Fragen zur weiteren Gestaltung Ihrer Mitgliedschaft in der Apothekerversorgung Berlin. Für die richtige Beratung und für die weitere Beitragszahlung ist es wichtig zu wissen, ob Sie im anderen Kammerbereich pharmazeutisch tätig sein werden.
Sie sind in beiden Fällen verpflichtet, sich unaufgefordert bei der neu zuständigen Versorgungseinrichtung und der zuständigen Apothekerkammer anzumelden. Wir empfehlen Ihnen zur Vermeidung von Rechtsnachteilen beziehungsweise Fristversäumnissen, die Anmeldung schnellstmöglich vorzunehmen. Und vergessen Sie nicht, auch der Apothekerkammer Berlin beziehungsweise der Landesapothekerkammer Brandenburg Bescheid zu geben.